Der Ablauf von der Antragstellung zur Aufnahme in die oSa
Basis des oSa Sicherheitsregelwerkes sind die EN Sicherheitsstandards. Sollten Sie Interesse an einer Antragstellung haben, so senden Sie uns bitte die im Folgenden aufgeführten Dokumente:
Antragsformular,
hier zum Download als PDF/Word-Formular, unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen versehen sowie die Anlage(n) zum Antragsformular (xls-Dateien):
Tabellen „Scope of oSa-products“:
Zur Vorbereitung auf die Tests muss der Antragsteller den zum Antragsformular gehörigen „Scope of oSa-products“ festlegen. Entsprechende Baumusterprüfungen müssen der oSa zur Prüfung zugesandt werden. Weiterhin benötigen wir
- ein unterschriebenes Exemplar der Satzung (Stand: 08/2018) (aus rechtlichen Gründen benötigen wir die deutsche Version)
- ein unterschriebenes Exemplar der Benutzungsbedingungen
Produktkatalog an info@osa-abrasives.org
- Anhand des Produktkatalogs wählt die oSa Produkte aus, die vom Antragsteller auf dessen Kosten zum Testen an das IFA geschickt werden (IFA: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de/ifa). Die oSa kooperiert seit ihrer Gründung mit dem IFA als akkreditiertes und unabhängiges Prüfinstitut. Zwischen der oSa und dem IFA findet ein regelmäßiger Austausch von technischem Know-how statt. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung bzw. der Vergleichbarkeit der Testergebnisse aller Antragsteller und Mitglieder werden alle Prüfungen der oSa ausschließlich am IFA durchgeführt.
- Nach bestandenen Tests erfolgt eine Werksbesichtigung (Audit) auf Kosten des Antragstellers.
- Bei erfolgreich bestandenem Audit wird der Antrag auf Mitgliedschaft dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
- Nach Aufnahme in die oSa wird für die Dauer von 3 Jahren ein jährlicher Wiederholungsaudit vereinbart. Das Nutzungsrecht für die oSa-Marke wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt, der mit dem Abschluss des dritten Wiederholungsaudits beginnt. Nach Ablauf der 5 Jahre wird eine neue Werksbesichtigung durchgeführt.