Der Ablauf von der Antragstellung zur Aufnahme in die oSa

Sicherheitsregelwerkes auf der Basis der EN Sicherheitsstandards voraus. Sollten Sie Interesse an einer Antragstellung haben, so senden Sie uns bitte die im Folgenden aufgeführten Dokumente:

Antragsformular,
hier zum Download als PDF/Word-Formular, unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen versehen sowie die Anlage(n) zum Antragsformular (xls-Dateien):

Tabellen „Scope of oSa-products“:

Formular zur Eingabe und Auswertung der Baumustertestergebnisse: 

Eine ausreichende Anzahl von Baumustertestergebnissen (s. Punkt 1.6 des Antragsformulars) ist erforderlich, damit die oSa einschätzen kann, ob ein Antragsteller den Technischen Anhang und die relevanten EN Sicherheitsstandards gelesen und verstanden hat. Zur Vorbereitung auf die Tests muss der Antragsteller den zum Antragsformular gehörigen „Scope of oSa-products“ festlegen. Es ist unzureichend, die Tests nur an einem Fertigungslos durchzuführen. Die Tests müssen an unterschiedlichen Fertigungslosen von jeweils 20 Mustern pro Test durchgeführt und die Testergebnisse mit früheren Ergebnissen verglichen werden, um die Konsistenz der Werte bestätigen zu können. Alle Testergebnisse müssen in das offizielle Formular (s.o.) eingetragen und an die oSa zur Prüfung versandt werden.   

  • unterschriebenes Exemplar der Satzung (Stand: 08/2018) (aus rechtlichen Gründen benötigen wir die deutsche Version) 
  • unterschriebenes Exemplar der Benutzungsbedingungen

Produktkatalog an info@osa-abrasives.org

  • Anhand des Produktkatalogs wählt die oSa Produkte aus, die vom Antragsteller auf dessen Kosten zum Testen an das IFA geschickt werden (IFA: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de/ifa).
  • Nach bestandenen Tests erfolgt eine Werksbesichtigung (Audit) auf Kosten des Antragstellers. 
  • Bei erfolgreich bestandenem Audit wird der Antrag auf Mitgliedschaft dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. 
  • Nach Aufnahme in die oSa wird für die Dauer von 3 Jahren ein jährlicher Wiederholungsaudit vereinbart. Das Nutzungsrecht für die oSa-Marke wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gewährt, der mit dem Abschluss des dritten Wiederholungsaudits beginnt. Nach Ablauf der 5 Jahre wird eine neue Werksbesichtigung durchgeführt.
  • Die technischen Voraussetzungen für die oSa-Mitgliedschaft sind hier zusammengefasst.