Schleifscheiben: Nachweis der Bruchsicherheit
Sichere Schleifwerkzeuge müssen Belastungen sowohl unter normalen Einsatzbedingungen als auch bei Fehlanwendungen gewachsen sein. Die Festigkeit gegen Verformung und Bruch hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Werkstoff, Geometrie, Beanspruchungsart und -dauer sowie von Umgebungsbedingungen ab.
Die EN-Sicherheitsnormen (EN 12413, 13743 und 13236) verlangen deshalb, dass Schleifwerkzeuge bei ihrer Arbeitshöchstgeschwindigkeit einen Sicherheitsfaktor gegen Bruch durch Fliehkraft aufweisen müssen. Der Sicherheitsfaktor wird in den EN-Sicherheitsnormen abhängig von der Art der Maschine und des Schleifwerkzeugs festgelegt.
Der Nachweis der Bruchsicherheit wird durch einen Fliehkraftversuch erbracht. Dabei wird der aufgespannte Schleifkörper auf einem geeigneten Prüfstand bei stetig steigender Drehzahl bis zur Mindestbruchgeschwindigkeit (Sicherheitsfaktor) belastet. Die Drehzahl muss dabei automatisch erfasst und aufgezeichnet werden.
Erreichen die Schleifwerkzeuge die Mindestbruchgeschwindigkeit, ohne dass sie zu Bruch gehen, gilt der Nachweis der Bruchsicherheit als erbracht. Die für den Versuch verwendeten Schleifwerkzeuge sind anschließend generell zu vernichten.