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Der Antrag auf Mitgliedschaft ist beim Sekretariat der oSa schriftlich einzureichen und setzt
die Bereitschaft zur Einhaltung des satzungsgemäßen Sicherheitsregelwerkes der oSa voraus.
Grundlage für die von der oSa geforderten firmeninternen Tests entnehmen Sie bitte dem Technischen Anhang (Stand: 03/2008).
Die oSa fordert ihre Mitglieder zur Schaffung sicherer und gesundheitsverträglicher Arbeitsbedingungen
und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt auf (Ethischer Anhang (Stand: 08/2006).
1) Sollten Sie Interesse an einer Antragstellung haben, so senden Sie bitte die folgenden Dokumente
Antragsformular (Stand: 06/2008)
unterschriebenes Exemplar der Satzung (Stand: 06/2007)
(aus rechtlichen Gründen benötigen wir die deutsche Version)
unterschriebenes Exemplar der Benutzungsbedingungen
(Stand: 11/2006)
Produktkatalag in dreifacher Ausfertigung
unterschrieben und mit den geforderten Nachweisen versehen an:
Organisation für die Sicherheit von Schleifwerkzeugen e. V. (oSa)
Postfach 75 64
53075 Bonn
2) Anhand des Produktkatalogs erfolgt eine Auswahl von Produkten, die dann vom Antragsteller auf seine Kosten zum Testen zum BGIA in Sankt Augustin geschickt werden
3) Bei positiven Testergebnissen erfolgt die Terminierung einer Werksbesichtigung (auf Kosten des Antragstellers)
4) Durchführung der Werksbesichtigung (Audit)
5) Bei positivem Ergebnis des Audits wird der Antrag dem Vorstand bei einer der regelmäßig stattfindenden Sitzungen zur Entscheidung vorgestellt
6) Das Votum des Vorstands entscheidet letztlich über die Aufnahme eines Mitglieds in die oSa
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