Beim Gebrauch unterliegen die unterschiedlichen Schleifwerkzeuge besonders
hohen Beanspruchungen durch Fliehkräfte, Schnittkräfte und Spannkräfte.
Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr, wenn diese Werkzeuge eine
ungenügende Festigkeit besitzen und brechen. Man muß sich nur
vergegenwärtigen, daß die Bruchstücke einer mit
üblicherweise 80 m/s Umfangsgeschwindigkeit laufenden Trennschleifscheibe
mit etwa 290 km/h weggeschleudert werden. In allen Anwendungsbereichen,
im Profi- wie im Hobbybereich, ist deshalb die Einhaltung der
sicherheitstechnischen Anforderungen an Schleifwerkzeuge oberste Pflicht.
Seit Jahren sind Schleifwerkzeuge ein wichtiger Bestandteil in den verschiedenen europäischen
Normungsaktivitäten. In drei grundlegenden CEN-Sicherheitsnormen finden sich deshalb die wichtigsten
Sicherheitsanforderungen an die Fertigung, die Beschaffenheit und die Prüfung von Schleifwerkzeugen.
Die oSa fordert von ihren Mitgliedsunternehmen, daß diese sich streng an die geltenden Normen halten.
Da Normen jedoch im Konsens der beteiligten Interessengruppen entstehen, somit letztlich immer einen
Kompromiß aus verschiedenen, häufig auch konkurrierenden technischen Lösungswegen darstellen,
hat es sich die oSa zur Aufgabe gemacht, ergänzende Fertigungs- und Prüfvorschriften zu entwickeln und anzuwenden, um den Sicherheitsaspekt noch deutlicher herauszuheben.
Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, die Einhaltung und Anwendung dieser
Vorschriften und Anweisungen selbst sicherzustellen. Dabei kann die Hilfe von
unabhängigen und renommierten Testinstituten in Anspruch genommen werden.
Mit einer Vor-Ort-Besichtigung und Inspektion durch einen unabhängigen Gutachter bei jedem
antragstellende Unternehmen wird der Prozeß der Aufnahme in die oSa eingeleitet. Dabei
werden die Fertigungsanlagen inspiziert, die Prüf- und Testmethoden begutachtet und die
Möglichkeiten des Herstellers bewertet, stets den hohen sicherheitstechnischen Anforderungen
der oSa gerecht werden zu können.
Nach der Durchführung dieses "Qualitätsaudits" verfaßt der unabhängige Gutachter einen
Prüfbericht, der in detaillierter Form die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Qualitätsprüfung
beschreibt. Erfüllt das antragstellende Unternehmen mit seinem Qualitätsmanagement-System die
satzungsgemäßen Vorgaben, kann die oSa dieses mit der Aufnahme als Mitglied und der Vergabe des
oSa-Markenzeichens dokumentieren.
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