Die Prüfung

Beim Gebrauch unterliegen die unterschiedlichen Schleifwerkzeuge besonders hohen Beanspruchungen durch Fliehkräfte, Schnittkräfte und Spannkräfte. Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr, wenn diese Werkzeuge eine ungenügende Festigkeit besitzen und brechen. Man muß sich nur vergegenwärtigen, daß die Bruchstücke einer mit üblicherweise 80 m/s Umfangsgeschwindigkeit laufenden Trennschleifscheibe mit etwa 290 km/h weggeschleudert werden. In allen Anwendungsbereichen, im Profi- wie im Hobbybereich, ist deshalb die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an Schleifwerkzeuge oberste Pflicht.

Seit Jahren sind Schleifwerkzeuge ein wichtiger Bestandteil in den verschiedenen europäischen Normungsaktivitäten. In drei grundlegenden CEN-Sicherheitsnormen finden sich deshalb die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an die Fertigung, die Beschaffenheit und die Prüfung von Schleifwerkzeugen. Die oSa fordert von ihren Mitgliedsunternehmen, daß diese sich streng an die geltenden Normen halten.

Da Normen jedoch im Konsens der beteiligten Interessengruppen entstehen, somit letztlich immer einen Kompromiß aus verschiedenen, häufig auch konkurrierenden technischen Lösungswegen darstellen, hat es sich die oSa zur Aufgabe gemacht, ergänzende Fertigungs- und Prüfvorschriften zu entwickeln und anzuwenden, um den Sicherheitsaspekt noch deutlicher herauszuheben.

Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, die Einhaltung und Anwendung dieser Vorschriften und Anweisungen selbst sicherzustellen. Dabei kann die Hilfe von unabhängigen und renommierten Testinstituten in Anspruch genommen werden.

Mit einer Vor-Ort-Besichtigung und Inspektion durch einen unabhängigen Gutachter bei jedem antragstellende Unternehmen wird der Prozeß der Aufnahme in die oSa eingeleitet. Dabei werden die Fertigungsanlagen inspiziert, die Prüf- und Testmethoden begutachtet und die Möglichkeiten des Herstellers bewertet, stets den hohen sicherheitstechnischen Anforderungen der oSa gerecht werden zu können.

Nach der Durchführung dieses "Qualitätsaudits" verfaßt der unabhängige Gutachter einen Prüfbericht, der in detaillierter Form die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Qualitätsprüfung beschreibt. Erfüllt das antragstellende Unternehmen mit seinem Qualitätsmanagement-System die satzungsgemäßen Vorgaben, kann die oSa dieses mit der Aufnahme als Mitglied und der Vergabe des oSa-Markenzeichens dokumentieren.