oSa - Die Organisation

Mitglied der Organisation für die Sicherheit von Schleifwerkzeugen e.V. können Unternehmen werden, die Schleifwerkzeuge aus künstlichen Schleifmitteln, z.B. Korund, Siliziumcarbid, keramischem Korund, Zirkonkorund, Diamant und kubischem Bornitrid (CBN) herstellen und vertreiben.

Grundlage der oSa-Mitgliedschaft ist die Eigenprüfung und Selbstzertifizierung der Schleifwerkzeuge durch den Hersteller. Damit unterscheidet sich die Organisation klar vom früheren Deutschen Schleifscheibenausschuss DSA, der ein vorgelegtes Baumuster prüfte, beurteilte und bei bestandener Prüfung ein für lange Zeit ohne Nachprüfung gültiges Zertifikat vergab. Im Gegensatz zum DSA muß jede oSa-Mitgliedsfirma selbst und regelmäßig die strenge Einhaltung der gültigen Europäischen Sicherheitsnormen für Schleifwerkzeuge (CEN-Normen) und weiterer verschärfender Vorschriften sicherstellen.

Vor der Aufnahme eines Unternehmens führt ein unabhängiger Gutachter im Auftrag der oSa eine Werksinspektion durch. Dabei überprüft er, ob das antragstellende Unternehmen über die erforderliche Qualifikation und technischen Einrichtungen verfügt, um die geforderten Eigenprüfungen durchführen und die hohen Qualitätsanforderungen einhalten zu können.

Bei Erfüllung des Sicherheitsregelwerkes der oSa und einer positiven Beurteilung durch den sachverständigen Gutachter erhält das antragstellende Unternehmen den Mitgliedsstatus und das Recht, das oSa-Markenzeichen zu nutzen.

Verstößt ein Mitglied gegen die hohen sicherheitstechnischen Auflagen der oSa, wirken verschiedene Sanktionsmechanismen bis hin zum Ausschluss aus der Organisation. Die unberechtigte Nutzung der Marke kann weltweit markenrechtlich, wettbewerbsrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.

Anträge auf Mitgliedschaft können beim Sekretariat der oSa eingereicht werden.