| Mitglied der Organisation für die Sicherheit von Schleifwerkzeugen e.V.
können Unternehmen werden, die Schleifwerkzeuge aus künstlichen
Schleifmitteln, z.B. Korund, Siliziumcarbid, keramischem Korund,
Zirkonkorund, Diamant und kubischem Bornitrid (CBN) herstellen
und vertreiben.
Grundlage der oSa-Mitgliedschaft ist die Eigenprüfung und Selbstzertifizierung der Schleifwerkzeuge
durch den Hersteller. Damit unterscheidet sich die Organisation klar vom früheren Deutschen
Schleifscheibenausschuss DSA, der ein vorgelegtes Baumuster prüfte, beurteilte und bei bestandener
Prüfung ein für lange Zeit ohne Nachprüfung gültiges Zertifikat vergab.
Im Gegensatz zum DSA muß jede oSa-Mitgliedsfirma selbst und regelmäßig die strenge Einhaltung der
gültigen Europäischen Sicherheitsnormen für Schleifwerkzeuge (CEN-Normen) und weiterer
verschärfender Vorschriften sicherstellen.
Vor der Aufnahme eines Unternehmens führt ein unabhängiger Gutachter im Auftrag der oSa eine
Werksinspektion durch. Dabei überprüft er, ob das antragstellende Unternehmen über die
erforderliche Qualifikation und technischen Einrichtungen verfügt, um die geforderten
Eigenprüfungen durchführen und die hohen Qualitätsanforderungen einhalten zu können.
Bei Erfüllung des Sicherheitsregelwerkes der oSa und einer positiven Beurteilung
durch den sachverständigen Gutachter erhält das antragstellende Unternehmen den Mitgliedsstatus
und das Recht, das oSa-Markenzeichen zu nutzen.
Verstößt ein Mitglied gegen die hohen sicherheitstechnischen Auflagen der oSa, wirken
verschiedene Sanktionsmechanismen bis hin zum Ausschluss aus der Organisation. Die unberechtigte
Nutzung der Marke kann weltweit markenrechtlich, wettbewerbsrechtlich und gegebenenfalls
strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Anträge auf Mitgliedschaft können beim Sekretariat der oSa eingereicht werden.
|